Fonds-/ETF-Police

Fonds-/ETF-Police

Sollte ich privat für mein Alter vorsorgen?
Schon seit Jahren zeichnet sich durch das immer weiter sinkende Rentenniveau ab, dass die künftigen Renten nicht mehr ausreichen werden, um den gewohnten Lebensstandard im Alter halten zu können. Grund dafür ist hauptsächlich der demographische Wandel, welcher dazu führt, dass das Rentenniveau bis 2030 unter die 45-Prozent Marke fallen soll.
Auch die deutschen Beamtenpensionen sind davor nicht gewahrt. Die Krisenjahre, die wir hinter uns haben, sowie enorm hohe Staatsausgaben führen dazu, dass sich Deutschland die versprochenen Pensionszahlungen nicht mehr leisten werden kann. Resultat wird höchstwahrscheinlich auch eine Erhöhung des Renteneintrittsalters sein.
Zusätzlich sorgt die hohe Inflation zu immer höher werdenden Lebenshaltungskosten, auf die man vorbereitet sein sollte. Die Kombination zwischen sinkenden Renten, einer Geldentwertung durch die Inflation und den steigenden Lebenshaltungskosten beantworten die eingangs gestellte Frage: Ja. Jeder und jede sollte inzwischen privat für sein Alter vorsorgen.

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Private Vorsorge lautet also das Gebot der Stunde

Unser Grundsatz sieht vor keinen Produktverkauf zu betreiben. Vielmehr bieten wir unseren Kund*innen eine ganzheitliche Analyse und Beratung, in der gemeinsam auf die künftigen Bedürfnisse, Wünsche und Ziele eingegangen wird. Anhand dieser kann dann im weiteren Verlauf herausgefunden werden, welche Anbieter und Produkte sich tatsächlich für den Kunde*in eignen. Dabei ist es uns, dank unserer unabhängigen Maklerarbeit, möglich aus einer Vielzahl verschiedenster Anbieter den Passenden für Dich zu finden.

Mit diesem Ansatz ermöglichen wir es heute schon vielen zufriedenen Kund*innen - egal ob mittel- oder langfristig - Lebensziele zu erreichen, Wünsche zu erfüllen und einer finanziellen Selbstbestimmung ein Stückchen näher zu sein.

Eine Fonds-/ ETF-Police, um die Rentenlücke zu schließen?

Die fondsgebundene Rentenversicherung verbindet einen Fonds- bzw. ETF-Sparplan mit den Vorteilen einer Versicherungspolice und dient der privaten Altersvorsorge. Das bedeutet, dass man zum einen in börsennotierte Anlagen, wie Fonds und ETFs investiert, dies jedoch innerhalb eines Versicherungsmantels von statten geht. Damit fährt man, die durch Börsenprodukte erwirtschafteten Renditen ein und profitiert gleichzeitig von deutlichen Steuervorteilen, sobald man sich sein Geld in Form einer monatlichen Rente oder einer einmaligen Rentenzahlung ausbezahlen lässt. Hier fallen nämlich, im Gegensatz zu einem reinen Fonds- / ETF-Sparplan, keine 25,0% Abgeltungssteuer an.

Flexible Veränderungen im Beitrag sowie Kapitalentnahmen sind jederzeit möglich, allerdings wirken sie sich anders aus als bei einem Fondssparplan. Insbesondere in den ersten Jahren nach Abschluss der Fondspolice wären Kapitalentnahmen weniger sinnvoll, da die Abschlusskosten meist auf den gesamten Beitragszeitraum kalkuliert werden, allerdings in den ersten 5 Jahren anfallen.

Die wichtigsten Fonds für Sparpläne findet man mittlerweile auch bei Versicherungstarifen wieder. Daher hast Du gegenüber einem Fondssparplan, was die Fondsauswahl angeht, keinerlei Nachteile.

Über Zeiträume von mehr als 15, besser noch 20 Jahren sind gute Fondspolicen einem Fondssparplan hinsichtlich Rendite nicht mehr im Nachteil. Insbesondere bei einer Betrachtung nach Steuern ist die fondsgebundene Versicherung sogar im Vorteil.

STEUERVORTEILE DURCH FONDS-/ ETF-POLICE?

Eine Fondspolice bietet Dir als Anleger*in Steuervorteile: Denn im Gegensatz zum direkten Invest in Fonds und/ oder ETFs bleiben bei Versicherungen die Erträge in der Ansparphase steuerfrei. Es fällt keine Abgeltungssteuer (25%) an. Auch Fondswechsel, lösen bei einer Police keine Kosten oder Steuern aus.

Erträge und Transaktionen innerhalb der Fondspolice sind steuerfrei. Erst bei Auszahlung oder Verrentung sind die Leistungen zu versteuern:

  • Für Verträge, deren Laufzeit min. 12 Jahre beträgt und deren Gesamtkapitalzahlung erst nach Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch genommen wird, greift das Halbeinkünfteverfahren. Das bedeutet, dass die erzielten Erträge lediglich zu 50% mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden.
  • Hinzu kommt eine Teilfreistellung von 15%, so dass im Ergebnis nur 42,5% der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern sind. Bei einem Steuersatz von 30% wären somit lediglich 12,75% der Erträge tatsächlich an das Finanzamt abzuführen.
  • Besteuerung bei der Option Rentenzahlung: Entscheidet man sich dafür anstatt einer einmaligen Auszahlung des Guthabens für die Rentenoption, läuft die Besteuerung über die Ertragsanteilsbesteuerung. Bei 100€ monatlicher Rentenzahlung fallen im Alter von 63 Jahren 20% an. Das bedeute es müssen 20€ (von 100€) mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Bei einem Steuersatz von 30% wären das 6,00€.
  • Außerdem gibt es Versicherer, die ihren Kund*innen Sonderregelungen anbieten, die mit einer kompletten Steuerfreiheit verbunden sind.

Machen Garantien Sinn?

Versicherungen stehen nun mal für Sicherheit. Deshalb kannst Du bei einer Fondspolice auch diverse Garantien vereinbaren. Garantien kosten aber immer Geld. Deswegen sind diese Bausteine nur in bestimmten Situationen sinnvoll, nämlich dann, wenn eine Immobilienfinanzierung bzw. ein Immobilienkauf in naher Zukunft in Frage kommt.

Fondspolice zur Immobilienfinanzierung?

Tatsächlich bieten Versicherer ihren Kund*innen die Möglichkeit den Traum einer eigenen Immobilie mithilfe einer Fondspolice zu erreichen. Denn einige Versicherungsmodelle gelten als so sicher, dass eine Bank dieses Depot als Sicherheit akzeptieren würde, wenn eine spätere Immobilienfinanzierung, durch einen Bankkredit, im Raum steht.
Dafür ist es weder notwendig das Depot aufzulösen noch Geld daraus zu entnehmen. Dieses dient weiterhin allein der Altersvorsorge und vermehrt sich durch den Zinseszinseffekt.

Wir empfehlen jedoch – sofern kein Eigenheim geplant ist – eine Fondspolice ohne Garantien, da diese auf Kosten der erwirtschafteten Rendite gehen. Empfehlenswert ist aus unserer Sicht allerdings ein sog. Ablaufmanagement. Diese Option stellt sicher, dass – meist 5 bis 10 Jahre vor dem Renten- bzw. Pensionsbeginn - volatilere Anlagen, wie Aktienfonds in schwankungsärmere Renten- und Geldmarktfonds umgeschichtet werden.

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